Allgemeine Informationen über die Tschechische Republik
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Tschechische Republik Charakteristik Klima und TemperaturenWintersportsaison: Januar bis März, durchschnittliche Temperatur - 2 Grad Celsius. Lokale ZeitGMT + 1 RufnummernLändervorwahl: +420 StraßenverkehrsordnungRechts fahren, links überholen. Die Nebelrückleuchte muss der Fahrer immer bei Nebel, Schneefall oder bei dichten Regen benutzen. Tempolimitin der Stadt: außerhalb der Stadt: Motorräder : - Autobahn............. 130 km/St - Straße..................... 90 km/St Pkw: - Autobahn ............. 130 km/St - Straße ..................... 90 km/St Pkw mit Karawan oder Anhänger ................. 80 km/St Lkw: - Autobahn........... 130 km/St - Straße ................... 90 km/St - Autobahn............. 80 km/St - Straße.................... 80 km/St - Autobahn............. 130 km/St - Straße...................... 90 km/St Wagen abschleppen ............ 60 km/St Auf Autobahnen dürfen nur Motorfahrzeuge verkehren, deren Höchstgeschwindigkeit nicht unter 80 km/h liegt. Licht und StraßenkennzeichnungBenutzt wird das Dreifarbensystem. Alkohol im BlutWährend der Fahrt ist Alkohol im Blut verboten. Die Autofahrer sind verpflichtet sich bei eventueller Polizeikontrolle einer Atemkontrolle, und je nach Resultat einer Blutprobe zur genauen Festlegung der Höhe des Alkoholwertes im Blut, zu unterziehen. Dies gilt auch für Fahrradfahrer oder Reiter von Pferden. UnfälleZu Unfällen mit Schäden über 50 000 Kronen am Fahrzeug, oder falls es zur Verletzungen kommt, muss die Polizei benachrichtigt werden, die ein Protokoll aufnimmt. Not Rufnummern: Unfälle müssen auch den jeweiligen Versicherung gemeldet werden, komplizierte Fälle löst die Česká kancelář pojistitelů v Praze 5, ul. Štefánikova 32, PSČ 150 00 (tel:+43 2 21413302, www.ckp.cz). Weitere Fragen: FahrräderEs existiert keine Registrierung und Versicherung Ausstattung: - Weißes Vorderlicht - Hinteres rotes Rücklicht - Hinterer roter Rückstrahler - Orange Rückstrahler in Farbe an den Pedalen - Klingel - 2 gelbe Rückstrahler an jeden Rad - 2 Bremsen - Radschutzblech - Fahrradhelm für Radfahrer unter 18 Jahren Kinder unter 10 Jahren dürfen auf Fahrrädern fahren, aber nur mit Begleitung von Personen, die älter als 15 Jahre sind. Kinder die jünger als 7 Jahre sind dürfen auf einen speziellen Fahrradsitz bei Personen die älter als 15 Jahre mitfahren. Weitere Informationen (Interessantes, Fahrradrouten usw. ) finden Sie auf www.sportaturistika.cz oder in CK DASIS tour s.r.o., Křišťanova 2, Praha 3, tel: 222 714 626 StraßennutzungsgebührenDie Straßennutzungsgebühren sind nicht eingeführt, aber es besteht die Pflicht einer Haftpflichtversicherung oder eine Kaskoversicherung. Auf Schnellstraßen und Autobahn ist Mautpflicht. Reifen mit Spikes und SchneekettenDas benutzen von Reifen mit Spikes ist auch für ausländische Touristen verboten. Bergpässe und TunnelBergpässe und Tunnel sind gebührenfrei. Das fahren per Anhalterist auf Autobahnen und Schnellstraßen verboten, der Anhalter ist nicht bei der Haftpflicht des Fahrers mitversichert. Wichtige Information für Touristen:
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