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Allgemeine Informationen über die Tschechische Republik

Tschechische Republik

Charakteristik
Fläche: 78.864 km2
Einwohnerzahl: 10.302.215
Entstehung der Tschechischen Republik: 1. Januar 1993
Nachbarländer: Slowakei, Österreich, Deutschland und Polen.
Regionen: Böhmen, Mähren und Schlesien.
Hauptstadt: Prag  
Sprache: Tschechisch

Klima und Temperaturen

Wintersportsaison: Januar bis März, durchschnittliche Temperatur - 2 Grad Celsius.
Sommersaison: Mai bis Oktober, durchschnittliche Temperaturen: + 20 bis +25 Grad Celsius.

Lokale Zeit

GMT + 1
Sommerzeit: GMT + 2 (ab Ende März bis Ende Oktober)

Rufnummern

Ländervorwahl: +420
Notrufnummern:
Erste Hilfe: 155
Feuerwehr: 150
Polizei: 158
Notruf: 112

Straßenverkehrsordnung

Rechts fahren, links überholen.
Fußgänger haben an Zebrastreifen Vorrang.
Ganzjährige Lichtpflicht  beim fahren.
Nebelscheinwerfer dürfen nur bei Nebel, Schneefall oder bei dichten Regen benutzt werden.

Die  Nebelrückleuchte muss der Fahrer immer bei Nebel, Schneefall oder bei dichten Regen benutzen.
Die kompletten Informationen zu den Straßenverkehrsvorschriften finden Sie in der Straßenverkehrsordnung, die das Gesetzblatt Nr. 361/2000 beinhaltet und den dazugehörigen Vorschriften (www.mvcr.cz).

Tempolimit

in der Stadt:
Allgemein.........50 km/St; falls es sich um eine Autobahn oder Schnellstraße handelt, maximal  80 km/St.

außerhalb der Stadt:

Motorräder :

-   Autobahn.............     130 km/St

-  Straße.....................     90 km/St

Pkw:

-  Autobahn .............     130 km/St

-  Straße .....................    90 km/St

Pkw mit Karawan oder Anhänger ................. 80 km/St

Lkw:
= bis 3500 kg Gesamtgewicht:

-  Autobahn...........       130 km/St

-  Straße ...................     90 km/St
= über 3500 kg Gesamtgewicht:

-  Autobahn.............       80 km/St

-  Straße....................     80 km/St
Busse:

-  Autobahn.............    130 km/St

-  Straße......................  90 km/St

  Wagen abschleppen ............ 60 km/St

Auf Autobahnen dürfen nur Motorfahrzeuge verkehren, deren Höchstgeschwindigkeit nicht unter 80 km/h liegt.

Licht und Straßenkennzeichnung

Benutzt wird das Dreifarbensystem.

Alkohol im Blut

Während der Fahrt ist Alkohol im Blut verboten. Die Autofahrer sind verpflichtet sich bei eventueller Polizeikontrolle einer Atemkontrolle, und je nach Resultat einer Blutprobe zur genauen Festlegung der Höhe des Alkoholwertes im Blut, zu unterziehen. Dies gilt auch für Fahrradfahrer oder Reiter von Pferden.

Unfälle

Zu Unfällen mit Schäden über 50 000 Kronen am Fahrzeug, oder falls es zur Verletzungen kommt, muss die Polizei benachrichtigt werden, die ein Protokoll aufnimmt.

Not Rufnummern:
Polizei 158
Feuerwehr 150
Rettungsdienst 155
oder für alle 112

Unfälle müssen auch den jeweiligen Versicherung gemeldet werden, komplizierte Fälle löst die Česká kancelář pojistitelů v Praze 5, ul. Štefánikova 32, PSČ 150 00 (tel:+43 2 21413302, www.ckp.cz).

Weitere Fragen:
Verkehrsamt
Kongresová ul. 2
140 00 Praha 4
tel: 974 821 111

Fahrräder

Es existiert keine Registrierung und Versicherung

Ausstattung:

-  Weißes Vorderlicht

-  Hinteres rotes Rücklicht

-  Hinterer roter Rückstrahler

-  Orange Rückstrahler in Farbe an den Pedalen

-  Klingel  

-  2 gelbe Rückstrahler an jeden Rad

-  2 Bremsen  

-  Radschutzblech  

-  Fahrradhelm für Radfahrer unter 18 Jahren

Kinder unter 10 Jahren dürfen auf Fahrrädern fahren, aber nur mit Begleitung von Personen, die älter als 15 Jahre sind. Kinder die jünger als 7 Jahre sind dürfen auf einen speziellen Fahrradsitz bei Personen die älter als 15 Jahre mitfahren.  

Weitere Informationen  (Interessantes, Fahrradrouten usw. ) finden Sie auf www.sportaturistika.cz oder in CK DASIS tour s.r.o., Křišťanova 2, Praha 3, tel: 222 714 626

Straßennutzungsgebühren

Die Straßennutzungsgebühren sind nicht eingeführt, aber es besteht die Pflicht einer Haftpflichtversicherung oder eine Kaskoversicherung. Auf Schnellstraßen und Autobahn ist Mautpflicht.

Reifen mit Spikes und Schneeketten

Das benutzen von Reifen mit Spikes ist auch für ausländische Touristen verboten.
Schneeketten dürfen nur bei genügend hoher Schneelage auf der Fahrbahn benutzt werden.

Bergpässe und Tunnel

Bergpässe und Tunnel sind gebührenfrei.

Das fahren per Anhalter

ist auf Autobahnen und Schnellstraßen verboten, der Anhalter ist nicht bei der Haftpflicht des Fahrers mitversichert.

Wichtige Information für Touristen:
www.CzechTourism.cz

 

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